Mit kleiner Fensterdebatte

Bauausschuss gibt grünes Licht für neue Planung bei Anwesen Kirchgasse 5

ROTHENBURG – Einstimmig grünes Licht gegeben hat der Bauausschuss zuletzt für die neue Planung beim Anwesen Kirchgasse 5. An dem Punkt entzündete sich eine kleine Fenstersprossendebatte, die sich als Strohfeuer zeigte.

Gegenüber der Pilger-Skultpur befindet sich der Anbau, der zum Café werden soll. Fotos: Weber

Gegenüber der Pilger-Skultpur befindet sich der Anbau, der zum Café werden soll. Fotos: Weber

Für die Fenster im künftigen Café im erdgeschossigen Anbau an der Ecke Kichgasse/Kirch­platz hatte die Bauverwaltung eine zweite Quersprosse zur Untergliederung vorgeschlagen. Stefan Reihs (SPD) und Thomas Schmid (UR) können darin keine Erfordernis bzw. optische Verbesserung sehen.

Dr. Günther Strobl (SPD) meint dazu gar, mit den Fenstern an der Sparkasse habe man sich in Sachen Fensterregelung ein Ei gelegt. Was Stadtbaumeister Michael Knappe auf den Plan ruft. Er macht darauf aufmerksam, dass es sich beim besagten Sparkassen-Trakt um einen Neubau handelt, der auf diesem Weg auch so kenntlich gemacht werden soll.

Es sei unpassend, das Sparkassen-Gebäude immer verallgemeinernd als Beispiel für Fensterlösungen in der Altstadt heranzuziehen. Schließlich müsse das immer differenziert nach Epoche und nach dem Stellenwert oder der Dimensionierung eines Bauwerks geschehen.

Dieter Seiferlein (Bündnisgrüne): Die vom Bauamt vorgeschlagene weitere Sprosse sehe er als Verbesserung. Sie unterstreiche den historischen Charakter des Gebäudes. Stadtbaumeister Michael Knappe weist auf die relativ große Fensterhöhe hin. Die zusätzliche Sprosse sei nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund angezeigt. Wie hoch die Fenster denn seien, will der Bauausschuss wissen. Der Stadtbaumeister lässt anhand der Pläne messen: zwei Meter.

Gefälliger

Brigitte Klingler (FRV) betont, die zusätzliche Sprosse schütze die Café-Besucher doch auch vor zu neugierigen Blicken. Angesichts der Fensterhöhe müsse er sich korrigieren, räumt Thomas Schmid ein. Mit der weiteren Sprosse wirkten sie sicher gefälliger. Auch Stefan Reihs und Dr. Günther Strobl schließen sich bei der Abstimmung dieser Argumentation an.

Für das Wohngebäude gibt es inzwischen ein verändertes Konzept.

Für das Wohngebäude gibt es inzwischen ein verändertes Konzept.

Für das Anwesen liegt seit Frühjahr die Genehmigung vor, das vorher als Ladengeschäft genutzte Erdgeschoß zur Schank- und Speisewirtschaft zu machen, darüber hinaus für den Umbau der Wohnungen in den beiden Obergeschossen.

Jetzt haben die neuen Eigentümer signalisiert, dass sie im Dachgeschoss eine weitere Wohnung einbauen und zwei weitere Fenster in der Fassade des erdgeschossigen Anbaues unterbringen möchten.

Für die Schank- und Speisewirtschaft sollen die WC-Anlagen jetzt im früheren Brauereikeller untergebracht werden. Dazu wird ein neuer außenliegender Abgang errichtet. Anstelle der bereits genehmigten und außenliegenden Wendeltreppe kommt es zu einem Anbau. Dort wird das behindertengerechte WC untergebracht.

Neu konzipiert zeigt sich der Zugang für die Dachgeschoss-Wohnung im südlichen Bereich des zweiten Obergeschosses in den Plänen. Drei zusätzliche Dachgauben sind nach den vorliegenden Unterlagen zur Belichtung in der westlichen Dachfläche vorgesehen.

Als Cafégarten genutzt werden soll der Innenhof. Mit diesem Bereich solle behutsam umgegangen und er dürfe nicht leichtfertig wegen irgendwelcher Erfordernisse wie etwa der Bestuhlung modifiziert werden. Er stamme schließlich noch aus der Zeit, als das Gebäude als Brauerei genutzt wurde, meint Dieter Seiferlein abschließend. -ww-

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