Voraussetzungen strenger geworden

Rothenburger Handel betroffen: Bayerisches Ladenschlussgesetz ist schwer zu durchschauen

ROTHENBURG – Es war ein langjähriger Brauch, dass Tourismusstädte wie Rothenburg entsprechend der Ladenschlussverordnung an vierzig verkaufsoffenen Sonntagen geöffnet hielten.

Einkaufsstadt Rothenburg: In der Diskussion um den Sonntag ist man sich uneins. Foto:sis

Gegen diese langjährige Tradition ist nun die Verwaltungsbehörde eingeschritten. Es dürfen nur noch Geschäfte mit einem erheblichen Anteil an ortstypischen Verkaufsgegenständen geöffnet haben. Diese Regelung betrifft sämtliche touristischen bayerischen Orte – von Rothenburg bis Schloss Neuschwanstein. Das Landratsamt Ansbach hat Anhörungsbogen an den touristischen Einzelhandel verschickt, Bußgeldbescheide werden angedroht. Es gibt Befürchtungen, dass schon mit dem kommendem Saisonbeginn mehr als die Hälfte der Geschäfte am Sonntag geschlossen bleiben. Manche Schätzungen gehen sogar von neunzig Prozent aus.
Nach Auffassung der FRV-Ortsvorsitzenden Jutta Striffler, sie ist gleichzeitig Stadträtin und erfahrene Geschäftsfrau, mindert diese strenge Regelung die für Rothenburg wichtigen Einnahmequellen: Gewerbesteuer und Fremdenverkehrsabgabe.
Keine Alternative 
Das Ladenschlussgesetz basiert auf der Regelung von 1956 und sollte „reformiert werden“, so Jutta Striffler. Ihr Schreiben an den bayerischen Landtagsabgeordneten Dr. Peter Bauer (Freie Wähler) verbindet sie mit der Bitte, sich für die Änderung des Ladenschlussgesetzes dahingehend einzusetzen, „dass die Erlaubnis zur Ladenöffnung allgemein auf die Geschäfte, die überwiegend touristische Artikel führen, erweitert wird.“
Der Ladenschluss liegt in der Kompetenz des Landes Bayern. Der Freistaat hat 2006 einen Sonderweg gewählt und ist dabei deutlich strenger als die meisten Bundesländer. „Die CSU im Landtag ist nicht Willens und in der Lage, das aus grauer Vorzeit stammende Ladenschlussgesetz den touristischen Bedürfnissen der Gegenwart anzupassen, obwohl sie angeblich den Tourismus als Wirtschaftsfaktor stärken will“, wird kritisiert.
Dass Ministerpräsident Dr. Markus Söder  den Einzelhändlern empfiehlt, sie  sollten selber „online gehen“, ist zwar nett gemeint, aber für die Touristen eigentlich keine Alternative. Eine Reform der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen lehnt Söder ab. Aber die neue Koalition aus CSU und Freie Wähler im Landtag lässt Einzelhändler wieder Hoffnung schöpfen, denn die Freien Wähler haben vor Weih­nachten die Debatte um den Ladenschluss neu angefacht. Einig ist man sich jedoch nicht. Während sich Hubert Aiwanger in der Vergangenheit gegen längere Öffnungszeiten und für einen freien Sonntag ausgesprochen hat, war sein Vize-Chef Michael Piazolo gar Mitbegründer des Münchner „Vereins für maßvolle Ausweitung der Öffnungszeiten“.
Kunden mögen das sonntägliche Einkaufen,  das beweisen die Online-Umsätze. Die Gewerkschaften und Kirchen sind dagegen, die Politik windet sich – und bei den Händlern herrscht große Uneinigkeit. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2015 darauf verwiesen, dass die Ladenöffnung in „engem, räumlichem Bezug zu einem konkreten Marktgeschehen stehen muss“. Zugleich müsse prognostiziert werden, dass dieser konkrete Anlass für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der über die Besucherzahlen bei alleiniger Sonntagsöffnung hinausgeht. Der Anlass soll also den Charakter des Tages prägen, die Ladenöffnung nur das Anhängsel sein.
Der touristische Handel wünscht sich mehr Rechtssicherheit, wie der  Begriff „anlassbezogen“ denn überhaupt zu interpretieren sei. Auch darüber was ein „erheblicher Anteil“ ist, lässt sich streiten, wie sich bisher erwiesen hat. sis

3 Kommentare zu Voraussetzungen strenger geworden

  1. Helmut Reinhardt sagt:

    Als ehemaliger Rothenburger, ich bin schon 40 Jahre weg, komme ich mindestens 1x im Jahr Sonntags nach Rothenburg um in der Altstadt spazieren und mal Mittagessen zu gehen. Da darf natürlich keine Besichtigung der Schaufenster fehlen. Hier und da wurde mal eine Kleinigkeit gekauft, es macht Spaß von Geschäft zu Geschäft zu wandern, liegen doch sehr viele nebeneinander. Doch dieses Jahr waren plötzlich alles anders, eigentlich hatte überhaupt kein Geschäft mehr offen. Es war eine große Enttäuschung. Ich war immer stolz das die Rothenburger Geschäfte Sonntags offen waren.
    Schade!!

  2. Joe Schoebel sagt:

    Es ist wirklich unfassbar, das ein Mitarbeiter des Landratsamtes die willkürliche Regelung erlassen kann, das mehr als 50% des Sortiments touristischer Art sein soll. Im Ladenschlussgesetz des Freistaats ist davon nicht zu finden. Hier steht wirklich der Einzelhandelsverband und die Stadt Rothenburg in der Pflicht sich zum Einen auf ein Gewohnheitsrecht und auf den §10 des Ladenschlussgesetzes rechtlich zu berufen, indem steht „Waren die für den Ort kennzeichnend sind“ und nicht mehr.
    § 10 Kur- und Erholungsorte
    (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen in Kurorten und in einzeln aufzuführenden Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichen bereinigten Fassung, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden verkauft werden dürfen. Sie können durch Rechtsverordnung die Festsetzung der zugelassenen Öffnungszeiten auf andere Stellen übertragen. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.
    (2) In den nach Absatz 1 erlassenen Rechtsverordnungen kann die Offenhaltung auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden.

  3. Marco Reeb, Rothenburg sagt:

    Nun, den Einzelhandel scheint die Problematik wenig zu interessieren. Herr Peter Schaumann (Vorsitzender des örtlichen Handelsverbandes sowie Mitglied im Stadtmarketing-Verein) und Frau Ariane Koziollek (Geschäftsführerin Stadtmarketing-Verein und u.a. zuständig für die Pressearbeit)haben es bisher nicht für nötig befunden, aktiv und massiv öffentlich Stellung zu beziehen. Vielleicht liegt es auch daran, dass die CSU schuld ist an der Misere des völlig veralteten Ladenschlussgesetzes. Die CSU möchte einfach keine positive Änderung herbeiführen. Schaumann und auch andere (z.B. Vorstandsmitglied im Stadtmarketing Frau Silke Sagmeister-Eberlein)sind CSU-Aktivisten. Das harmoniert natürlich nicht so gut. Herr Schaumann sollte eigentlich als Vorsitzender des Handelsverbandes zurücktreten. Die einzige Aktivität in dieser Sache, die ich öffentlich erlebt habe, war das Aussprechen unendlicher Dankbarkeit gegenüber dem Beamten vom Landratsamt, der sich getraut hat, nach Rothenburg zu kommen, um uns Händlern zu erklären, dass er aufgrund der „Bedrohung“ (durch was oder wen?)seiner Person nunmehr rigoros gegen den touristischen Einzelhandel vorgehen wird. Peinlich und inakzeptabel!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*