Artenschutz ist wichtig

Morgen startet die Eintragungsfrist für das Volksbegehren

ROTHENBURG/REICHARDSROTH  –  Sie ist eine der Aktivistinnen beim  Volksbegehren Artenschutz: die Reichardsrother Imkerin Irmi Jacob, die ihren Betrieb  zusammen mit ihrem Mann unter Demeter-Bedingungen führt. Warum sie sich wie viele andere aus den beteiligten Gruppierungen und Parteien dafür stark macht, bringt sie in einer Art Positionspapier auf den Punkt.

Keine Inseln, sondern Vernetzung der Lebensräume wünschen sich die Aktivisten. Foto: Weber

„Dies ist enorm wichtig für uns, unsere Natur, Umwelt – unsere Zukunft,“ betont sie : Es werden 1 Million Unterschriften in Bayern benötigt, diese historische Chance für einen wesentlich besseren Naturschutz in Bayern zu nutzen. Es geht nicht um das Interesse von Einzelnen. Es geht um uns alle!“
Jedes Rathaus in Bayern und die Verwaltungsgemeinschaften bieten Sonderöffnungszeiten für die Unterschriften an, unterstreicht sie und ruft zur möglichst breiten Beteiligung per Unterschrift auf. Es gehe um eine bessere Umwelt und um wertvollere Lebensmittel: „Bitte sprecht Freunde, Bekannte, Mitarbeiter an. Diesmal ist es enorm wichtig sich aufzuraffen und die Unterschrift zu leisten. Warum? Zuerst sterben die Insekten und Amphibien dann die Vögel und dann der Mensch.
Warum jetzt dieses Volksbegehren? Die einheimische Flora und Fauna geht stark in ihrem Bestand zurück. Diese Abnahme wird seit Jahrzehnten dokumentiert. Inzwischen hat sie dramatische Ausmaße angenommen. Beispiele: Ackerwildkräuter (wie z.B. Großer Klappertopf, Ackerrittersporn, echter Frauenspiegel). Jede zweite der 270 Arten der Ackerwildkräuter steht auf der roten Liste oder ist gefährdet. Vielen Tierarten, die auf sie als Nahrungsquelle direkt oder indirekt angewiesen sind, fehlen sie. Pflanzen sind Grundlage der Nahrungskette!
Insekten: In Deutschland ist die Masse aller Fluginsekten um mehr als 75 Prozent  zurückgegangen. In  Bayern sind 54 Prozent aller Wildbienen ausgestorben oder vom Aussterben bedroht und 73 Prozent aller Tagfalter. Mehr als 80 Prozent aller Nutzpflanzen werden von Insekten bestäubt!
Vögel: Im Erfassungszeitraum zwischen 1980 und 2010 hat die Agrarlandschaft 50 Prozent ihrer typischen Vogelarten verloren. Manche Arten sind um mehr als 80 Prozent zurückgegangen (Kiebitz, Bekassine).
Ziele des Volksbegehrens: Durch eine Verbesserung des Vollzugs des bayerischen Naturschutzgesetzes soll der Rückgang einheimischer Tier- und Pflanzenarten gestoppt werden. Das Bayerische Naturschutzgesetz (BNatSchG) verlangt in Paragraph 1, Absatz 1, Satz 1 sowie in Absatz 2 Satz 2 den dauerhaften Schutz aller Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten. Äcker und Ackerwildkräuter seien hier nicht auszunehmen. Es gelte, den Ökolandbau zu fördern. Bis 2025 sollen mindestens 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen ökologisch bewirtschaftet sein, bis 2030 mindestens 30 Prozent.
Der Irrweg der export-orientierten Landwirtschaft führe zu einem dramatischen Artenrückgang; gleichzeitig müssten viele landwirtschaftliche Kleinbetriebe schließen. Die Folgen  aus der Sicht der Aktivisten: Agrarwüsten, gifthaltige Monokulturen und ein Verlust der Naturschönheit in unserer bayerischen Heimat. Der Artenschutz und die Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft seien eng anei-nander gekoppelt. Beide Seiten – Natur und Bauern – seien die Gewinner beim Artenschutz. Es gelte, die Landwirte fair zu bezahlen, damit sie sich überhaupt noch um die Natur kümmern können.

Imkerin Irmi Jacob (links) mit ihrer Mutter Elisabeth Rohn und ihrem Mann Martin Hofmann auf dem Betrieb in Reichardsroth.

Derzeit gibt es rund 10 Prozent ökologisch bewirtschaftete Flächen. „Wir fordern mindestens 20 Prozent bis 2025. Außerdem muss der bayerische Staat als Vorbild vorangehen. Deshalb fordern wir, dass alle staatlichen Agrar- und Forstflächen umgestellt werden auf eine ökologische Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung.“

Naturschutz müsse Teil der Lehrpläne werden. Es gelte, Ziele und Aufgaben des Naturschutzes in Aus- und Fortbildungen zu berücksichtigen! Der Schutz der Wälder sei hohes  Gut. Im Staatswald solle gelten: Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist vorrangiges Ziel.
Es müssten Blühwiesen geschaffen und erhalten werden. Auf 10 Prozent des Grünlands dürfe nicht mehr vor dem 15. Juni gemäht werden! Dies bewirke ausreichende Nahrungsquellen  Rückzugsflächen und  für Insekten andere Tiere, Möglichkeit der Samenbildung bei Blütenpflanzen. Im Sommer täusche die vorhandene Blüte oft darüber hinweg, dass  dabei die Vielfalt fehle. Zudem blühe es nicht durchgehend und es fehle der Fauna oft an den benötigten Futterquellen: „Bienen und andere Bestäuber sind aber auf Vielfalt und Durchgängigkeit angewiesen. Eine Rapsmonokultur und zu satte Wiesen, auf denen fast nur noch der Löwenzahn blüht, sind kein gedeckter Tisch. Durch zu frühes und häufiges Mähen entstehen für die Insekten immer wieder Hungerperioden. Zuerst verhungern die Insekten, dann die Vögel, weil ihre Hauptnahrung, die Insekten, schon tot sind.“
Stopp den Pestiziden 
Der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten müsse verboten werden, auch in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen. Für die Landwirtschaft müssten neue Regeln gelten, beispielsweise das Gebot, Dauergrünland dürfe nicht umgebrochen und zu Ackerland werden. Besonderes Augenmerk müsse auch dem Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrünland gelten. Außerdem gehe es um den Erhalt von Feldgehölze, Hecken, Baumreihen, Leistungen im Naturschutz, die unter anderem von Landwirten erbracht werden, gelte es mehr anzuerkennen und finanziell auszugleichen. Allen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen dürften nicht beseitigt, beschädigt oder auf sonstige Weise erheblich beeinträchtigt werden.
Die Aktivisten sehen natürliche Gewässerrandstreifen mit Tabu für den Chemieeintrag in Ufernähe als unabdingbar. Entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer habe in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie garten- oder ackerbauliche Nutzung zu unterbleiben. Ausgenommen seien lediglich künstliche Gewässer, und Be- und Entwässerungsgräben,
Bis zum Jahr 2023 gelte es, mindestens 10 Prozent  des Offenlandes der Landesfläche in den Biotopverbund zu nehmen, bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent. Das Problem: Die einzelnen, lokalen Lebensräume (Biotope) sind nicht mehr verbunden. Menschliche Siedlungen, Straßen und leergeräumte Ackerlandschaften schlagen tödliche Schneisen, die für die meisten Arten unüberbrückbar sind. Inzucht ist die Folge, die Tiere werden anfällig für Krankheiten und sterben. Deshalb wird gefordert: Schafft zusammenhängende Lebensräume, sogenannte Biotopverbünde.
Zu Unrecht werde derzeit die Schuld einseitig auf die Bauern geschoben. Die ganze Agrar-Förderungspolitik und auch die Ausbildung junger Landwirte ist seit Jahrzehnten falsch ausgerichtet. Statt das überlieferte bäuerliche Wissen über Zusammenhänge gelehrt zu bekommen, sei die Ausbildung auf Ertrag, Effizienz und „Smart Farming“ ausgerichtet. Die jungen Bauern lernten zwar alles über die chemische und mechanisierte Landwirtschaft, aber sie lernten wenig über die Folgen und Zusammenhänge und auch über die Risiken für Mensch und Natur. Das muss geändert werden, sonst habe die Artenvielfalt keine Chance. Das fordert auch die Bundesregierung.
Mit der Unterschrift in den Rathäusern und bei den Verwaltungsgemeinschaften zwischen dem 31. Januar und dem 13. Februar kann jede und jeder dazu beitragen, dass Bayern ein besseres Naturschutzgesetz bekommt. -ww-

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