Denkmalliste wird aktualisiert

Stadtratsfraktionen müssen sich mit Anregungen beziehungsweise Anträgen befassen

ROTHENBURG – Bei der Zuschauertribüne des Stadions käme man nicht so schnell auf die Idee, dass es sich um ein Denkmal handelt. Das Bauwerk soll in die bayerische Denkmalliste aufgenommen werden. Dies sorgte kürzlich im Bauausschuss für allgemeine Verwunderung.

Ehemalige Übungshalle des Arbeitsdienstes, Getreidelager, Fertigungshalle und dann Sporthalle. Foto: sis

Das Denkmalamt nannte gegenüber der Stadtverwaltung handfeste Gründe: Die in ihrem Erscheinungsbild von 1932/33 nahezu vollständig erhaltenen Tribüne „ist von architekturhistorischer und stadtgeschichtlicher Bedeutung“ und eine der „ganz wenigen erhaltene Sporttribünen dieser Zeit in Bayern.“ Am Tag ihrer Eröffnung im Mai 1933 diente sie der „parteipolitischen Selbstdarstellung der NSDAP“, wie es heißt. Errichtet worden war sie im Zuge der Neuanlage eines Sportplatzes für den Turnverein Rothenburg 1861. Seither fanden keine „nennenswerten baulichen Veränderungen statt.“ Das Fundament besteht aus behauenen Natursteinen. Darüber befindet sich ein verbretterter Holzbau mit ansteigenden Zuschauerreihen unter einem flachen Pultdach.

Anders verhält es sich bei der alten Sporthalle. Sie hat ebenfalls einen interessanten Hintergrund. Aber mit Baumaßnahmen 1963  im Zuge des Umbaus ging ein „großer Verlust an historischer Bausubstanz“ einher. Die Sporthalle wurde in den Jahren 1934/35 als „Übungshallenbau für den Deutschen Arbeitsdienst“ nach den Eingabeplänen des Stadtbauamtes errichtet. Kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs diente die Halle kurzzeitig als Getreidelager. Im Jahr 1943 verlegte die Düsseldorfer Werkzeug- und Maschinenfabrik Fischer-Stahlbau ihre Fertigung in die Halle. Umbau und Erweiterung zur heutigen Sporthalle fanden im Jahr 1963 statt. Die Pläne lieferte erneut das Stadtbauamt Rothenburg.
Die Maßnahmen führten zum kompletten Ausbau der beiden seitlichen Holzwände sowie zum Einbau eines neuen Kunststoffbelages. Aus der Bauzeit erhalten haben sich die Bretterwände der Schmalseiten, der Bühnenbereich und der hölzerne Dachstuhl samt den beiden Dachreitern.
Für das Denkmalamt wiegt „insbesondere der Verlust der bauzeitlichen Längswände schwer“. Die historische Fenster- und Türenaufteilung der Traufseiten „ist nicht mehr ablesbar“. Nach diesen massiven Eingriffen in die Bausubstanz erfüllt der Hallenbau „nicht mehr die strengen Kriterien für ein Einzelbaudenkmal“ – und wird deshalb nicht in die bayerische Denkmalliste nachgetragen. Aber: Aufgrund des direkt gegenüberliegenden bedeutenden Einzelbaudenkmals des ehemaligen städtischen Schlachthofs „sind möglicherweise denkmalfachliche Belange wegen des Nähebereichs zu beachten.“
Im Stadtgebiet gibt es auch eine Reihe „weitestgehend sehr gut erhaltener Grenzsteine“. Aufgrund ihrer „historischen Bedeutung sollen sie in die Denkmalliste aufgenommen werden. Ebenso der Ziehbrunnen am Kirchplatz. Bei dem Bauwerk handelt es sich um ein rundes Becken aus Muschelkalkstein mit Rechteckpfeilern und Gebälk. aus dem 16. oder frühen 17. Jahrhundert datiert. sis

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