Die Sonne verdirbt das Geschäft

Aber nur wenn man draußen bestuhlt und keinen Schirm hat – Heißes Bauausschussthema

ROTHENBURG – Über die Schönheit der Außenbewirtschaftungen und die Notwendigkeit oder Unsinnigkeit mancher „Möblierung” lässt sich munter streiten. Im Bauausschuss standen die gewünschten Sonnenschirme im Blickpunkt und die Frage, wie sehr man ein Altstadt­ensemble verstellen darf. Um ausgedehnte verkehrsberuhigte Bereiche im Heckenacker und die erfreuliche Wohnnutzung historischer Gebäude ging es außerdem.

Außenbestuhlung „umrahmt“ den Brunnen, bisher noch ohne Schirmerlaubnis. Fotos: diba

Was Stil bedeuten kann, das sahen sich die Ausschussmitglieder vor der montäglichen Sitzung im Hause Mittermeier an, wo es eine kurze Führung und viel positive Aha-Erlebnisse gab. Im Rathaus-Sitzungssaal freute man sich über die geplante denkmalgerechte Erneuerung des kleinen Eckhauses Heugasse 10, wo zwei kleine Wohnungen entstehen. Der in Denkmalpflege bewanderte Eigentümer, so Baudirektor Knappe, habe eine umfassende Sanierung vor, wozu man eine neue Treppe im Innenhof für den eigenständigen Zugang zur oberen Wohnung braucht. Das Landesamt für Denkmalpflege habe zugestimmt, die Außenmauer wird etwas erhöht, somit ist die Treppe nicht einsehbar. Die Zustimmung fiel einstimmig.

Wieder Wohnnutzung

In der Spitalgasse 26 existierte schon lange in einem mittelalterlichen Haus aus dem 15. Jahrhundert ein Gasthaus, zeitweise auch im dahinterliegenden Garten bewirtschaftet. Die Besitzer wechselten und nun soll das Gebäude nur noch zum Wohnen sowie für Ferienwohnungen genutzt werden. Die bisher oben liegenden vier Fremdenzimmer werden künftig reiner Wohnnutzung weichen, während im Erdgeschoss dann nur noch zwei Ferienwohnungen untergebracht werden. Und der Garten soll auch wieder ein schöner Garten werden. An der hinteren Hausfassade hätte man gerne Balkone. Hier möchte das Bauamt entgegen dem Eigentümerentwurf lieber eine Art Vorschaltung einer Altane vor die gesamte Westfassade haben, wie man sie bereits vom Nachbargebäude kennt. Das Ja war einstimmig.

Die Erweiterung einer Wohnung in der Paradeisgasse 8 musste vertagt werden, weil noch nicht alles vorlag. Allein der Bauausschuss ohne Baubeirat war dann für die weiteren Themen zuständig. So als es um die Außenbewirtschaftung vor dem neuen Eis-Café in der Rödergasse 5 ging, das dort gerne Sonnenschirme hätte, weil sich sonst bei der Hitze kein Geschäft machen lässt. Eine Situation, die freilich auch die anderen Anlieger mit Außenbewirtschaftung betrifft, denn der Stadtrat wollte nicht überall Sonnenschirme zulassen. Vor allem nicht, wenn sie ein so schönes historisches Ensemble wie am Markusturmbrunnen optisch verstellen. Doch da gab es unterschiedliche Sichtweisen.

Platz strahlt Ödnis aus

Der eine meint, ohne Schirme strahle der Platz eher „Ödnis” aus und es sei „ein Unding“ einerseits Außenbestuhlung zu genehmigen, aber dann keine Sonnenschirme zuzulassen, so Stadtrat Dieter Schulz. Stadtrat Schaumann hält Schirme für „nicht unhistorisch“ und man wolle ja „die Stadt wohnlicher machen!” Dass man ein Postkartenmotiv bewahren wolle, das aber momentan nicht schöner aussehe als mit zwei Sonnenschirmen, betonte Stadtrat Stefan Reihs. Bürgermeister Kurt Förster dagegen ist das Ensemble mit freiem Blick auf den Brunnen wichtig, und Stadtrat Seiferlein verweist auf die bestehende Markisenbeschattung, die eventuell reichen könne.

Dass es keinen Anspruch auf die Sondernutzung öffentlicher Fläche gibt, unterstrich OB Walter Hartl und Stadtrat Dr. Schneider meinte, man habe aus überlegten Gründen einmal beschlossen an so markanten Stellen keine Schirme zuzulassen. Die Antragsteller wüssten das auch vorher. Da sah sich Stadtrat Thomas Schmid veranlasst darauf zu verweisen, dass auch die vorhandenen hohen Bäume und Kübel zur Eingrenzung sehr stören können. Vernünftige Außenbewirtschaftung gehe kaum ohne Sonnenschutz stellte Stadtrat Hermann Schönborn unter Hinweis auf die groß ausladende Schirme am Marktplatz fest.

Höchstens probehalber und dann aber mit passenden Sonnenschirmen könne man einen Versuch machen, hieß es, lehnte aber den Schirmantrag erstmal ab. Ein Versuch könnte dann vielleicht auch andere schon bestehende Sondernutzungen einbeziehen, sofern die Antragsteller den Aufwand (bei ungewissem Ausgang nach einer denkbaren Probephase) zu tragen bereit seien, wie die Verwaltung betont. Der Antragsteller Rödergasse 5 bekam erstmal die Erweiterung seiner Bestuhlung am Brunnen genehmigt: künftig auch rechts neben der Zugangstreppe zum Gebäude auf einem 1,35 Meter breiten Streifen, da noch genug Gehsteigplatz bleibe.

Alles verkehrsberuhigt: Vorne quer der Steinacher Weg, Abzweig Reichardsrother Weg.

Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches Heckenacker Nord über „Reichardsrother Weg“ und „An der Landhege” mit Stichwegen bis jetzt noch zum „Steinacher Weg” wurde einstimmig beschlossen. Mit der Vergabe von Pflasterarbeiten am Campusparkplatz Hornburgweg 26 und Anfragen aus dem Gremium en-dete die öffentliche Sitzung. diba

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