Die Schlüsse daraus ziehen

Anforderungen und Bedürfnisse der Feuerwehr aus fachlicher Sicht beleuchtet

SCHILLINGSFÜRST – Bei notwendigen Entscheidungen kann ein Blick von außen hilfreich sein. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und die künftige Bedarfsplanung hat die Stadt Schillingsfürst unter Mitwirkung der Feuerwehr eine Fachfirma hinzugezogen. Die gewonnenen Ergebnisse seien dienlich und ihr Geld wert, hieß es.

Zur Vorbereitung des technischen und personellen Feuerwehrbedarfsplans beauftragte die Stadt Schillingsfürst das Heilbronner Ingenieurbüro für Brandschutz und Gefahrenabwehr mit einer Organisationsuntersuchung. Im Rahmen einer Feuerbeschau im letzten November wurden die Gebäude inspiziert. In der Elisabethenstraße und in der Emil-Helmschmidt-Straße sind zwei Gebäude vorhanden, bei denen für insgesamt fünf Nutzungseinheiten der zweite Rettungsweg mittels eines Hubrettungsfahrzeuges sichergestellt werden muss.

In allen Stadtteilen seien Gebäude vorhanden, bei denen der zweite Rettungsweg über vierteilige Steckleitern sichergestellt werden muss. Für Schillingsfürst sei für fünf Nutzungseinheiten zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges ein Hubrettungsfahrzeug erforderlich. Dieses Hubrettungsfahrzeug werde durch die Feuerwehr Feuchtwangen vorgehalten. Die Feuchtwanger Wehr erreiche diese Nutzungseinheiten mit einer Überschreitung der Hilfsfrist in der Größenordnung von rund zwölf bis dreizehn Minuten.

Das gedeihliche  Miteinander von Feuerwehr und Rotem Kreuz soll fortgeführt werden.

Das gedeihliche Miteinander von Feuerwehr und Rotem Kreuz soll fortgeführt werden.

Um diese Überschreitung durch das Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr Feuchtwangen soweit wie möglich zu kompensieren, werden folgende Maßnahmen für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr für die Stadt Schillingsfürst umgesetzt: auf jedem Löchfahrzeug der Feuerwehr Schillingsfürst wird eine Schiebeleiter vorgehalten. Außerdem erfolgt eine standardmäßige Mitalarmierung der Drehleiter der Feuerwehr Feuchtwangen bei jedem Gebäudebrand im Stadtteil Schillingsfürst.

Es werde darauf hingewirkt, dass die beiden Gebäude bezüglich des zweiten Rettungswegs „möglichst baulich ertüchtigt werden“. Die Maßnahmen für die beiden Gebäude wurden seitens der Stadt Schillingsfürst einvernehmlich mit dem Kreisbrand­rat des Landkreises Ansbach festgelegt. Für die anderen Stadtteile müssen auf Grund der vorhandenen Gebäudehöhen auf den Feuerwehrfahrzeugen vierteilige Steck­­leitern mitgeführt werden.

Das Bayerische Feuwehrgesetz fordert, dass eine Feuerwehr innerhalb der Frist von zehn Minuten „mit einer adäquaten Personal- und Fahrzeugausstattung“ am Einsatzort ist. Die Einhaltung dieser Hilfsfrist ist damit der Bewertungsmaßstab beziehungsweise die Kennzahl, mit der die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bewertet werden kann. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Dispositionszeit der Integrierten Leitstelle, der Ausrückezeit der Feuerwehrangehörigen und der Fahrzeit vom Feuerwehrhaus zum Einsatzort. Die Ausrückzeit der Feuerwehr Schillingsfürst beträgt tagsüber 4:15 Minuten und nachts rund vier Minuten. Die derzeit planbaren Ausrückzeiten der anderen Stadtteilfeuerwehren wurden im wesentlichen durch eine Personalverfügbarkeitsanalyse ermittelt, da eine Analyse der Einsatzberichte auf Grund der geringen Anzahl von auswertbaren Einsätzen keine statistisch verwertbaren Ergebnisse ergibt. Die Feuerwehr in den Ortsteilen Faulenberg, Schorndorf und Stilzendorf „ist planbar nicht alarmsicher“. Bei der Feuerwehr Schillingsfürst kommt es in diesen Bereichen zu Überschreitungen bei der Hilfsfrist.

Zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr im nördlichen und östlichen Stadtgebiet ist daher von der Stadt Schillingfürst angedacht, die Feuerwehren Faulenberg und Schorndorf mit wasserführenden Fahrzeugen auszustatten. Die beiden Feuerwehren verfügen derzeit aber nicht über die dafür notwendigen Personalqualifikationen beziehungsweise -verfügbarkeiten. Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, ob die Feuerwehren die für die Besetzung eines wasserführenden Fahrzeugs erforderlichen personellen Voraussetzungen schaffen können.

Die Feuerwehr Stilzendorf wird zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr im Rahmen des gesetzlichen Auftrags „nicht benötigt“. Sie werde aber wei­terhin „als integrativer Bestandteil“ der Stadt Schillingsfürst gesehen. Die Stadt sieht keine Möglichkeit, durch technische und organisatorische Maß­­nahmen, die Stadtteilfeuerwehren der außenliegenden Stadtteile so zu ertüchtigen, „dass diese rund um die Uhr alarmsicher sind“. Für die Feuerwehr der Stadt Schillingsfürst soll ein „zentrales Einsatzmittellager“ vorgehalten und von der Feuerwehr Schillingsfürst unterhalten werden.

Bei den Stadtteilfeuerwehren könne sich die Bevorratung von Einsatzmaterialien auf einen „Handvorrat zum Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge beschränken“. Die Stadt Schillingsfürst unterhält für die Freiwilligen Feuerwehren vier Feuerwehrhäuser. Das neue Feuerwehrhaus der Feuerwehr Schillingsfürst soll mit vier Stellplätzen errichtet werden. Unter anderem für das neue 450000 Euro teure Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20) Über die Endkonfiguration des Neubaus erfolgt ein separater Stadtratsbeschluss.

Das Feuerwehrhaus in Faulenberg wird von der Fachfirma „als begrenzt zukunftssicher eingestuft“. Die Situation in Schorndorf entspreche „weitgehend“ dem Stand der Technik beziehungsweise den Vorgaben. Es wird von einer voraussichtlichen weiteren Betriebsdauer des Feuerwehrhauses von „mindestens zehn Jahren ausgegangen“. Das Feuerwehrhaus in Stilzendorf „entspreche „mit kleinen Einschränkungen“ den Vorgaben des Unfallversicherers“.

Bei den Feuerwehren soll darauf hingewirkt werden, dass tagsüber, insbesondere werktags ausreichend qualifiziertes Personal für die notwendigen Fahrzeugeinsätze zur Verfügung steht. Bei der Einstellung von Mitarbeitern der Stadt Schillingsfürst soll die Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Feuerwehr berücksichtigt werden.

Bürgermeister Michael Trzybinski und sein Stellvertreter Herbert Seidel haben Landrat Dr. Jürgen Ludwig und Kreisbrandrat Thomas Müller über den Stand des Bedarfsplans und über die Entscheidung des Roten Kreuzes informiert, auf dem neuen Feuer­wehr­areal mitzubauen. Die Entscheidung, ein neues Feuerwehrhaus in der Bahnhofstraße zu bauen, wurde bereits vom vorhergehenden Stadt­rat unter dem damaligen Bürgermeister Friedrich Wieth gefällt. Geplant war ein Neubau mit sechs Stellplätzen.

Die seinerzeit vom beauftragten Architekturbüro Döllinger vorgelegte Grobkostenschätzung von 1,4 Millionen Euro wurde vier Monate später konkretisiert auf 2,27 Millionen Euro. Das Vorhaben wurde auf Eis gelegt. Um die Diskussion aus der „emotionalen Ecke“ herauszuholen und auf eine „logische Sachebene“ zu bringen, holte sich die Stadt die Unterstützung der externen Beraterfirma. Die Kommune bekam nun aufgezeigt, was sie beim Neubau alles berücksichtigen muss, um ihren gesetzlichen Auftrag des Brandschutzes zu erfüllen. Die im Stadtrat vertretenen Parteien bemühen sich weiter um eine einvernehmliche Lösung – auch im Hinblick auf die Kosten. Ein schwieriger Spagat zwischen Spardiktat und Stärkung der ehrenamtlichen Feuerwehrarbeit. sis

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