Neue Rechenmodelle

Wie kommen Bürger und Kommune finanziell besser weg?

SCHILLINGSFÜRST – Für den CSU-Ortsverband und die „Freien Bürger“ ist das Thema Straßenausbaubeitragssatzung noch nicht gänzlich abgehandelt. Sie wollen ungeachtet der 9:6-Mehrheitsentscheidung im Stadt­rat Mitte letzten Jahres die politische Diskussion fortführen.

Im persönlichen Gespräch mit der Presse plädierten der CSU-Vorsitzende Markus Löschel, Stadtrat Petar Tanevski und „Freier Bürger“ Ulrich Grüber für andere Finanzierungsmodelle, um Härten bei zahlungspflichtigen Bürgern abzumildern. Es gebe Alternativen. So hat das geschäftsführende Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetages, Jürgen Busse, als eine seiner letzten Amtshandlungen vor seiner Pensionierung im letzten Jahr im Landtag bei einer Expertenanhörung für ein neues „Gerechtigkeitsmodell“ geworben.

Danach legen Kommunen öffentlich für einen bestimmten Zeitraum die Kosten für notwendige Straßenausbauten fest. Diese werden dann auf alle Haushalte umgelegt – nicht nur auf die Grundstückseigentümer. Das bayerische Innenministerium hielt die Idee für eine „durchaus überlegenswerte Alternative“. Diskutiert wurde als weiteres Modell die Einführung des Systems „wiederkehrender Beiträge“, was eine Art Ansparmodell ist. Ob diese Varianten unterm Strich aber in jedem Einzelfall kostengünstiger sind für die Bürger, ist fraglich. Offen ist auch die Auswirkung auf den schmalen Stadtsäckel.

Debatte fortführen:  Petar Tanevski, Ulrich Grüber und Markus Löschel.      Foto: Schäfer

Debatte fortführen: Petar Tanevski, Ulrich Grüber und Markus Löschel. Foto: Schäfer

Grundsätzlich hält der Bayerische Gemeindetag an den Straßenausbaubeiträgen fest zur Finanzierung anstehender Straßenausbaumaßnahmen. Wie die Staatsregierung befürwortet er weiter eine Sollregelung und kein Muss bei der Straßenausbausatzung. Die desöfteren ins Spiel gebrachte Anhebung der Grundsteuer sei keine wirkliche Alternative, da sie zum einen zweckgebunden ist, so dass hiermit nicht dasselbe Ziel erreicht wird wie mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Zum anderen kann sie auf die Mieter abgewälzt werden, die nicht immer dauerhaft wohnen.

Der Städtetag sei offen für Änderungen, die dazu beitragen, die Akzeptanz zu steigern und die Rechts­sicherheit zu stärken, hieß es. Es dürfe aber keinen erhöhten Verwaltungsaufwand geben. Das Straßenausbaubeitragsrecht zieht bewusst diejenigen heran, die als Anlieger einer Straße einen Vorteil haben. Nicht zuletzt die Güte der Verkehrsanschließung bestimmt den Wert des Eigentums und erlaubt dessen wirtschaftliche Nutzung etwa durch Vermietung.

Städte und Gemeinden können bisher laut Vorschrift eine solche Satzung erlassen und Beiträge erheben – sie müssen aber nicht. Laut den „Vereinigten Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben“ verzichten in Bayern etwa 25 Prozent der Kommunen, meist die reicheren wie München, auf solche Beiträge. In Bayern unterscheiden sich zudem noch die Beiträge der Anwohner zwischen 30 und 80 Prozent.

Im Schulterschluss von Freie Wähler und SPD hat der Stadtrat Schillingsfürst eine Straßenausbaubeitragssatzung nach den Vorgaben des Bayerischen Gemeindetages beschlossen, um auf „Nummer sicher“ zu gehen. Beim alten Regelwerk hatten erfahrene Fachleute aus der Kommunalverwaltung Bedenken geäußert, „ob es einer gerichtlichen Überprüfung standhält, da einige Regelungen nicht eindeutig und teilweise nicht vollständig waren“. Aussitzen ist eine populäre Variante nach dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Die Vorgehensweise kann auch funktionieren. Wirklich beruhigend ist sie nicht.

Die Kommune kann in einem gewissen Rahmen die Beitragserhebung selbst steuern. Dadurch unterscheiden sich die Berechnungsmodalitäten von Gemeinde zu Gemeinde. Allerdings sind die gemeindlichen Satzungen gerichtlich voll nachprüfbar. Möchte ein Betroffener wegen der hohen Summe eine Ratenzahlung, muss dies bei der Gemeinde im Rahmen einer Stundung beantragt werden. Man zahlt dann je nach Ausgestaltung der Vereinbarung in mehreren Raten. Diese Möglichkeit ist allerdings vom guten Willen der Kommune abhängig.

Bei Straßenausbaubeiträgen werden vor allem die Kosten für die Fahrbahn umgelegt. Umlagefähig sind aber auch die Kosten der mit der Straße im Zusammenhang stehenden Anlagenteile wie Gehwege, Straßenbeleuchtung, Grünanlagen. Bei der Kanalisation ist allerdings nur der sogenannte Straßenentwässerungsanteil abrechnungsfähig, das heißt, der Anteil der Kosten, der auf die Entwässerung der Straße entfällt. sis

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