Standplatz für drei Kutschen
Vereinbarung mit drei Fuhrwerksbetreibern für je einen pferdegezogenen Wagen
ROTHENBURG – Ein neues Blatt im Kapitel Kutschen ist gestern aufgeschlagen worden. Der letzte von insgesamt drei Kutschbetreibern hat eine Vereinbarung mit der Stadt Rothenburg unterschrieben, wonach auf der zugewiesenen Altstadtroute jetzt ganz offiziell der Schrannenplatz als Standplatz fürs Aufnehmen und Aussteigen von Fahrgästen ausgewiesen und akzeptiert gilt.

Die Kaltblutstute Mona (14, vorne) und der Trakehner Disco (14) von Richard Wittmann mit Kutsche am Standplatz.
Roland Pfaffelhuber, Chef des städtischen Ordnungsamts, spricht gegenüber unserer Redaktion ganz ausdrücklich von einer guten Lösung, „wenn sie eingehalten wird“. Sie lasse einerseits den Kutschbetreibern gewissen Freiraum, fordere andererseits aber jenes Maß an Kooperation und Engagement, das man von ihnen verlangen müsse.
Wesentlicher Bestandteil besagter Vereinbarung ist der neu aufgewertete und verbesserte Kutschen-Standplatz auf der Nordseite des Schrannenplatzes. Der wurde schon früher, als die Fuhrwerke noch in der gesamten Altstadt fahren durften, in dieser Funktion genutzt, was nicht zuletzt mit erheblichen Geruchsbelästigungen für die Anlieger verbunden war.
Die Stadt hat dort auf einem breiten Streifen der Klingenschütt eigens den von Pferdeurin durchdrungenen Asphalt auswechseln lassen. Dabei ist auch gleich das Gefälle zu einem bestehenden Gully so verändert worden, dass beim Spülen des Platzes das Wasser mitsamt dem Schmutz über eine neu eingebaute Rinne gut in den Kanal ablaufen kann. Bereits vorhandene Wasseranschlüsse in diesem Bereich (in einem abschließbaren Kasten) wurden zu diesem Zweck reaktiviert und mit Schlauch fürs Abspritzen der Fläche versehen. Insgesamt war das alles mit rund 6000 Euro veranschlagt.
Per Sondernutzungserlaubnis für 1000 Euro pro Kutsche und Jahr dürfen dort jetzt drei Kutschbetriebe (Klenk, Wieland und Wittmann) je eine Kutsche abstellen, um Fahrgäste aufzunehmen oder aussteigen zu lassen. Damit ist für diese Fuhrwerksbetreiber die Phase beendet, wonach ihre Kutscher auf der vom Verwaltungsgerichtshof in München zugewiesenen Ausweichstrecke in der Altstadt keine Passagiere zusteigen lassen konnten, weil ihnen hierfür die rechtlichen Voraussetzungen fehlten.
Nach etlichen gefährlichen, aber zum Glück ohne Tote oder Verletzte abgegangenen Zwischenfällen hatte das Verwaltungsgericht Ansbach im Vorfeld dieser Entscheidung dem Kutschbetrieb im gesamten Bereich der Altstadt einen Riegel vorgeschoben. Vor allem in Stoßzeiten war es zum einen oder anderen bedenklichen Berührungspunkt gekommen.
Täglich zwischen 9 und 21 Uhr steht der beschilderte Standplatz den Kutschen zur Verfügung. Die neue Regelung ist mit einem strikten Alkoholverbot auf dem Kutschbock und in den Kutschen verbunden. Sie verpflichtet die Kutscher unter anderem zu Kotauffangsäcken an den Pferden. Die Fläche und der Ablauf des Standplatzes müssen saubergehalten beziehungsweise immer wieder gespült werden. Pferdeäpfel sind dort und auf der gesamten Altstadt-Strecke zuverlässig aufzusammeln und von den Kutschern zu entsorgen. Jedes der Fuhrwerke ist mit dem Namen des Betreibers beschriftet. Beispielsweise gegen Verstöße lässt sich auf diesem Weg relativ zielgerichtet vorgehen.
Aus der Sicht von Ordnungsamts-chef Roland Pfaffelhuber zeigt sich die Situation am Standplatz gegen-über der vor Jahren an gleicher Stelle wesentlich verbessert. Ob sich nun auch die zwischen Stadt und Fuhrwerksbetrieben angehäuften Wolken am Himmel über den Kutschen langsam verziehen werden? Man wird sehen. Das dürfte nicht unwesentlich davon abhängen, wie die jetzt geschlossene Vereinbarung eingehalten wird. „Das ist ganz ausdrücklich kein Bescheid mehr, sondern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag,“ betont der Ordnungsamtschef und sieht darin so etwas wie ein erstes Aufhellen.
Er verweist darauf, dass es auch weiter Ausnahmeregelungen für Kutschfahrten in der Altstadt außerhalb der vom Verwaltungsgerichtshof zugewiesenen Strecke geben könne, wie das bisher auch gehandhabt worden sei. Brautpaare dürfen beispielsweise mit der Kutsche vors Rathaus fahren. Voraussetzung: Die Pferde müssen geführt werden, wie das an den Fuhrwerken aus Sicherheitsgründen inzwischen auch beim Historischen Heereszug zu Pfingsten geschieht. -ww-
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